Allgemeine Auftragsbedingungen der Investmentbuilder Group GmbH
1. Vertragsgegenstand
(1) Die Investmentbuilder Group GmbH erbringt Beratungs-, Analyse-, Konzeptions- und Umsetzungsleistungen in den Bereichen Finanzplanung, steueroptimierte Investmentstrategien, Kapitalanlageimmobilien, Versicherungsberatung, Unternehmensstrukturen, Vorsorgevollmachten, Alternative Investmentfonds sowie Mitarbeiterbenefit-Konzepte.
(2) Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem individuellen Angebot, dem Projektplan sowie der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung.
2. Leistungsumfang und Durchführung
(1) Die Investmentbuilder Group GmbH erbringt ihre Leistungen auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Daten und Unterlagen.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Angaben vollständig, korrekt und fristgerecht übermittelt werden.
(3) Die Investmentbuilder Group GmbH ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte externe Expertinnen und Experten sowie Partnerunternehmen einzusetzen.
(4) Gesetzliche und steuerliche Bewertungen werden ausschließlich im Rahmen der zulässigen Finanz- und Unternehmensberatung vorgenommen. Eine steuerliche oder rechtliche Prüfung durch Steuerberater oder Rechtsanwälte bleibt hiervon unberührt.
3. Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle notwendigen Dokumente, Daten, Unterlagen und Einsichtnahmen zur Verfügung zu stellen.
(2) Der Auftraggeber stellt die Einhaltung interner Richtlinien sowie etwaiger Mitbestimmungs- und Kommunikationspflichten sicher.
(3) Bei Mitarbeiterbenefit-Projekten gewährleistet der Auftraggeber die interne Abstimmung, Kommunikation an Mitarbeitende sowie die Bereitstellung aller benötigten Schnittstellen.
4. Vergütung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweils gültigen Angebot der Investmentbuilder Group GmbH.
(2) Zahlungen sind – sofern nicht anders vereinbart – sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
(3) Zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot oder Projektplan enthalten sind, werden gesondert vergütet.
5. Leistungsänderungen / Erweiterungen
(1) Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Investmentbuilder Group GmbH.
(2) Leistungsänderungen können Auswirkungen auf Termine, Aufwand und Vergütung haben und werden entsprechend neu vereinbart.
6. Haftung
(1) Die Investmentbuilder Group GmbH haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Investmentbuilder Group GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Eine Haftung für Vermögensschäden im Zusammenhang mit Kapitalmarktentwicklungen, Marktschwankungen oder Renditeerwartungen ist ausgeschlossen, da diese nicht vorhersehbar oder garantierbar sind.
(4) Die Investmentbuilder Group GmbH haftet nicht für Entscheidungen, die der Auftraggeber auf Basis der Beratungsergebnisse trifft.
7. Datenschutz & Vertraulichkeit
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen sowie der separaten Datenschutzerklärung.
(2) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen nicht an Dritte weiterzugeben.
(3) Bei Bedarf wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung abgeschlossen.
8. Nutzung von Unterlagen & Eigentumsrechte
(1) Alle erstellten Analysen, Strategien, Konzepte, Präsentationen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum der Investmentbuilder Group GmbH.
(2) Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder Verwendung über den Projektzweck hinaus ist nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet.
9. Vertragsdauer & Kündigung
(1) Der Vertrag tritt mit Annahme des Angebotes in Kraft.
(2) Projektbezogene Verträge enden automatisch mit vollständiger Leistungserbringung.
(3) Eine ordentliche Kündigung während laufender Projekte ist ausgeschlossen, sofern nicht vertraglich anders vereinbart.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
10. Termine & Mitwirkungspflichten
(1) Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie schriftlich durch beide Parteien bestätigt wurden.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Informationen oder nicht rechtzeitig erbrachter Mitwirkungspflichten des Auftraggebers verlängern Projektfristen angemessen.
11. Unterauftragnehmer und Netzwerkpartner
Die Investmentbuilder Group GmbH ist berechtigt, spezialisierte externe Partner, Experten oder Institutionen einzusetzen, solange die Qualität der Leistungserbringung gewährleistet bleibt.
12. Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
(3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Investmentbuilder Group GmbH.
(4) Es gilt deutsches Recht.