19. Januar 2022
Sophie

Finanzielle Änderungen 2022: Was ändert sich im neuen Jahr in Bezug auf deine Finanzen?

Inhaltsverzeichnis

Neues Jahr, einige neue Gesetze und Regelungen. Ob Mindestlohn, verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersvorsorge oder Erhöhung des Grundfreibetrags - wir haben wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst.

Wir hoffen, du bist gut ins Jahr 2022 gestartet, hast dir finanzielle Ziele gesetzt und bist schon fleißig dabei, diese auch umzusetzen. Dafür solltest du auch wissen, was sich hinsichtlich Finanzen und Versicherungen im neuen Jahr verändert hat oder verändern wird. Wir haben die wichtigsten Punkte, die auch für dich interessant sein könnten, zusammengefasst.

Verpflichtender Arbeitgeberzuschuss in der betrieblichen Altersvorsorge

Das Betriebsrentenstätkungsgesetz (BRSG) hat zum 01.01.2022 eine neue Stufe erreicht. Seit diesem Jahr ist ein Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent nicht nur für Neuverträge der betrieblichen Altersvorsorge sondern nun auch für Bestandsverträge verpflichtend.

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde verabschiedet um die betriebliche Altersvorsorge sowohl für Argbeitgeber:innen als auch Arbeitnehmer:innen attraktiver zu machen.

Die Änderungen zum 01.01.2022 bedeuten für dich, dass dein:e Arbeitgeber:in dir auch auf bereits bestehende Verträge einen verpflichtenden Zuschuss von 15 Prozent zahlen muss insofern eine Sozialversicherungsersparnis seitens des Arbeitgebers bzw. der Arbeitgeberin vorliegt. Solltest du bereits in der Vergangenheit einen freiwilligen Arbeitgeberzuschuss erhalten haben, kann dein:e Arbeitgeber:in unter Umständen verpflichtet sein den gesetzlichen Pflichtzuschuss zusätzlich zu bezahlen. Das bedeutet für dich einen zusätzlichen Mehrwert!

Du solltest unbedingt prüfen, ob dein:e Arbeitgeber:in den gesetzlichen Pflichtzuschuss richtig umsetzt und ob du den Pflichtzuschuss zusätzlich erhältst. Solltest du noch keine betriebliche Altersvorsorge haben, solltest du den Zuschuss dringend beantragen! Gerne unterstützen dich die Investmentbuilder bei diesem Thema - lass uns in einem kostenlosen und unverbindlichen Beratungsgespräch darüber sprechen.

Steigerung des gesetzlichen Mindestlohns

Laut Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung soll der gesetzliche Mindestlohn auf 12 Euro pro Stunde angehoben werden. Zum 01.01.2022 wurde der Mindestlohn im ersten Schritt von 9,60 Euro (seit Juli 2021)  auf 9,82 Euro erhöht. Im zweiten Schritt soll eine Erhöhung auf 10,45 Euro zum 01.07.2022 erfolgen. Für das Jahr 2023 ist dann die Steigerung auf 12 Euro pro Stunde geplant. Mehr dazu kannst du hier auf der Seite der Bundesregierung nachlesen.

Höhere Pflegeversicherungszusatzbeiträge für Kinderlose

Seit dem 01.01.2022 müssen Kinderlose ab dem Alter von 23 Jahren höhere Zusatzbeiträge in die Pflegeversicherung einzahlen. 

Der allgemeine Beitragssatz in der Pflegeversicherung liegt seit dem 01.01.2022 bei 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens. Kinderlose ab 23 Jahren müssen allerdings einen Beitragszuschlag zahlen. Dieser wurde von 0,25 Prozentpunkten auf 0,35 Prozentpunkte angehoben. Somit müssen kinderlose über 23-Jährige seit 2022 nun 3,4 Prozent (2021: 3,3 Prozent) Beitrag zahlen.

Mehr zu den Neuerungen im Bereich Gesundheit und Pflege kannst du hier auf der Seite des Bundesgesundheitsministerium nachlesen.

Grundfreibetrag erhöht sich

Der Grundfreibetrag oder auch Steuerfreibetrag hat sich zum neuen Jahr von 9.744 Euro auf 9.984 Euro erhöht. Bis zu diesem Einkommen müssen Ledige eine Einkommenssteuer zahlen. Für Ehepaare sowie eingetragene Lebenspartner gilt entsprechend der doppelte Betrag (19.896 Euro).

Mehr zu dieser Änderung sowie weiteren Regelungen seit dem 1. Januar 2022 kannst du hier auf der Seite des Bundesministerium der Finanzen nachlesen.

Höherer Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nun unbefristet

Nachdem der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende aufgrund der außergewöhnlichen Belastung während der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 und 2021 mehr als verdoppelt wurde, gilt der höhere Betrag seit 2022 nun unbefristet. Noch vor der Pandemie lag der Entlastungsbetrag bei 1.908 Euro, der mehr als verdoppelte Betrag liegt nun bei 4.008 Euro jährlich.

Der Freibetrag wurde eingeführt um Alleinerziehende bei der Lohn- und Einkommenssteuer zu entlasten.

Mehr darüber kannst du hier auf der Seite des Bundesministerium der Finanzen nachlesen.

Anpassung der "Düsseldorfer Tabelle"

Getrennt lebende Eltern müssen seit dem 01.01.2022 etwas mehr Unterhalt für ihre Kinder zahlen, denn zum neuen Jahr wurden die Bedarfssätze zum Unterhalt von Trennungskindern leicht angehoben. Laut der sogenannten "Düsseldorfer Tabelle" beträgt der Mindestunterhalt für Kinder im Alter von einem bis fünf Jahren nun 396 Euro monatlich (Steigerung um drei Euro), für Kinder von sechs bis elf Jahren sind es 455 Euro pro Monat (Steigerung um vier Euro) und Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren stehen 533 Euro (fünf Euro mehr) zu.

Basis-Rente: 94% der Beiträge absetzbar, allerdings Senkung des Höchstbeitrags

Set dem 01.01.2022 sind nun 94 Prozent der Beiträge für die Basis-Rente steuerlich absetzbar. Im Vergleich: 2021 waren es noch 92 Prozent. Jedes Jahr wird dieser Prozentsatz um zwei Prozentpunkte erhöht bis 2025 die 100 Prozent erreicht sind.

Allerdings wurde hinsichtlich der Basis-Rente noch eine weitere Änderung vorgenommen: Der Höchstbeitrag, der in die Basis-Rente eingezahlt werden kann, wurde von 25.786,80 Euro (2021) auf 25.638,60 Euro leicht gesenkt.

Dadurch, dass 2022 nun 94 Prozent der Beiträge berücksichtigt werden, können Sparer:innen dieses Jahr höchstens Beiträge in Höhe von 24.100 Euro von der Steuer absetzen.

Altersvorsorge nach dem Studium
Anpassung der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung

Auch in der allgemeinen Rentenversicherung wurden zum neuen Jahr einige Anpassungen vorgenommen. So wurde die Beitragsbemessungsgrenze (Die Grenze, bis zu der das Einkommen einer bzw. eines Beschäftigten beitragspflichtig ist. Über dieser Grenze ist das Einkommen beitragsfrei.) im Osten von 6.700 Euro auf 6.750 Euro monatlich angehoben. Die Beitragsbemessungsgrenze West wurde hingegen von 7.100 Euro auf 7.050 Euro gesenkt.

Mehr über die neuen Rechengrößen in der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung findest du hier

Absenkung des Rechnungszinses

Der Höchstrechnungszins wurde zum 01.01.2022 von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent um ganze 0,65 Prozentpunkte gesenkt.

Über dieses Thema haben wir zum Ende des letzten Jahres bereits einen Blogartikel geschrieben und auch auf unseren Social Media Kanälen vermehrt darauf aufmerksam gemacht, da die Absenkung des Höchstrechnungszinses große Auswirkungen auf die private Vorsorge hat. Kurz und knapp bedeutet die Herabsenkung, dass Neuabschlüsse von Versicherungsverträgen im Bereich der Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung seit 2022 teurer geworden sind beziehungsweise man bei gleichem finanziellen Einsatz weniger für sein Geld erhält. Mehr über das Thema kannst du hier nachlesen.

Vorausschau auf das Jahr 2023

Über eine Änderung, die für das Jahr 2023 geplant ist, möchten wir vorab schon mal berichten. Die neue Koalition hat sich darauf geeinigt, dass der Sparerpauschbetrag im kommenden Jahr von 801 Euro auf 1.000 Euro (für Ledige, für zusammenveranlagte Ehepaare gilt entsprechend der doppelte Betrag) angehoben wird (siehe Koalitionsvertrag S.74).

Der Sparerbauschbetrag ist der Betrag bis zu dem Kapitalerträge (zum Beispiel aus Dividenden) nicht versteuert werden müssen.

Also schon einmal gute Nachrichten für Sparer:innen und Kleinanleger:innen für das nächste Jahr.

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Finanzen strukturieren und erfolgreich in 2022 starten

Disclaimer: Alle Hinweise und Informationen des Artikels stellen keine Anlageberatung oder Produktberatung dar. Alle zur Verfügung gestellten Informationen dienen ausschließlich der Bildung und Informationsweitergabe. Trotz Recherche nach bestem Wissen und Gewissen in öffentlich zugänglichen Quellen kann keine Haftung für die Richtigkeit der Inhalte übernommen werden. Machen sich Leser:innen die erwähnten Informationen zu eigen, so handeln sie eigenverantwortlich.

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