21. Oktober 2021
Sophie

Höchstrechnungszinsabsenkung zum 01.01.2022: Es geht mal wieder bergab! Doch was bedeutet das für mich?

Inhaltsverzeichnis

Und schon wieder passiert es, der Höchstrechnungszins wird abgesenkt. Man könnte meinen, dass das ein Thema ist, mit dem man nicht im Geringsten etwas zu tun hat. Im eigenen Wortschatz nicht wiederzufinden und medial hat das Wort außerhalb der Versicherungsbranche bis jetzt auch noch nicht wirklich Aufmerksamkeit erzeugt. Dennoch betrifft uns die Senkung des Höchstrechnungszinses, auch wenn wir es bis jetzt vielleicht noch nicht wussten. Welche Auswirkungen die Höchstrechnungszinsabsenkung zum 01.01.2022 auf dich und deine private Vorsorge hat, erfährst du in diesem Blogartikel.

Nachdem die Inflation in diesem Jahr den höchsten Wert seit 2013 erreicht hat (wir berichteten), die nächste Hiobsbotschaft, die Auswirkungen auf unser Geld und unsere private Vorsorge hat: Der Rechnungszins wird zum 01.01.2022 von 0,9 Prozent auf 0,25 Prozent um ganze 0,65 Prozentpunkte gesenkt.

Eins schon mal vorweggenommen: Das Thema der Höchstrechnungszinssenkung klingt trocken und langweilig und das ist es ehrlich gesagt auch. Dennoch ist es wichtig sich vor allem als junger Mensch mit diesem Thema wenigstens kurz mal auseinandergesetzt zu haben. Du steckst in den letzten Zügen deines Studiums oder bist gerade ins Berufsleben gestartet? Dann ist es umso wichtiger, dass du dich mit dem Thema der Höchstrechnungszinssenkung befasst, denn insbesondere du bist von dem Thema betroffen. In diesem Blogartikel erfährst du, was man unter den Höchstrechnungszins versteht, wieso das Thema für dich so relevant ist und wie du das meiste aus dieser Situation für deine private Vorsorge herausholen kannst.

Kurz und knapp bedeutet die Herabsenkung, dass Neuabschlüsse von Versicherungsverträgen im Bereich der Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung ab 2022 teurer werden beziehungsweise man bei gleichem finanziellen Einsatz weniger für sein Geld erhält. Doch warum ist das so und was hat der Höchstrechnungszins damit zu tun?

Was ist eigentlich dieser Höchstrechnungszins?

Versicherungsgesellschaften kalkulieren ihre Beiträge, Leistungsversprechen und Garantien. Der Höchstrechnungszins ist der Zinssatz, der maximal zur Kalkulation bei Vorsorgelösungen angesetzt werden darf. Aktuell liegt dieser, wie bereits erwähnt, bei 0,9 Prozent. Ab dem 01.01.2022 darf ein Versicherer allerdings nur noch 0,25 Prozent zur Verzinsung ansetzen und das hat drastische Folgen auf Neuabschlüsse.

In diesem Zusammenhang sollte auch der Unterschied zwischen Höchstrechnungs- und Garantiezins geklärt sein: Oft wird der Höchstrechnungszins mit dem Garantiezins synonym verwendet, was allerdings nicht ganz richtig ist, auch wenn die beiden Werte oftmals identisch sind, weshalb es auch zur Verwechslung kommt. Unter dem sogenannten Garantiezins versteht man den Wert, den eine Versicherungsgesellschaft ihren Kund:innen hinsichtlich der Berechnung der Beiträge und Leistungen zusichern. Dieser Wert kann auch unter dem Höchstrechnungszins liegen, auch wenn das in der Praxis seltener der Fall ist.

Die Entwicklung des Höchstrechnungszinses

Die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) empfahl bereits im Dezember 2019 dem Gesetzgeber die Herabsenkung des Höchstrechnungszinses. Die damalige Empfehlung der DAV waren 0,5 Prozent zum 01.01.2021. Ein Jahr sowie die Corona-Pandemie und deren Folgen später, hat das Bundesministerium für Finanzen die Höchstrechnungszinssenkung auf 0,25 Prozent beschlossen.

Die folgende Abbildung zeigt, wie sich der Höchstrechnungszins in der Vergangenheit entwickelt hat – ein Abwärtstrend ist nämlich schon seit 2000 zu erkennen. Die letzte Senkung des Höchstrechnungszinses hat 2017 stattgefunden. Im Januar 2017 wurde der Zins von 1,25 Prozent auf die derzeitigen 0,9 Prozent gesenkt.

Höchstrechnungszinsabsenkung Investmentbuilder
Genug zu Definitionen und Entwicklung, welche Folgen hat die Herabsenkung jetzt auf mich und meine Vorsorge?

Wie bereits erwähnt, kann die Senkung des Höchstrechnungszinses enorme Folgen für dich und deine private Vorsorge in Form von privater Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung haben. Denn je höher der Rechnungszins ist, desto weniger Geld muss für die Garantiebildung aufgebracht werden. Im Umkehrschluss steht mehr Geld für die freie Anlage zur Verfügung, um von den Chancen des Kapitalmarktes profitieren zu können. Bei einem niedrigeren Rechnungszins wiederum muss mehr Geld in die Bildung der Garantie investiert werden und folglich steht weniger Geld für die freie, chancenorientierte Anlage zur Verfügung bzw. es muss mehr Geld dafür aufgebracht werden, um ein ähnliches Ergebnis zu erreichen.

Die Auswirkungen auf die private Altersvorsorge

Zur Kalkulation der Garantien sowie in der Rentenphase hinsichtlich der Ermittlung der Rentenhöhe wird der Höchstrechnungszins herangezogen. Das bedeutet insbesondere, dass Altersvorsorgeprodukte mit Garantien teurer werden, aber auch Produkte ohne Garantien sind betroffen. Auch bei Letzteren hat der Rechnungszins Auswirkungen auf die Rentenhöhe im Alter sowie die Mindestrente. Kurz: Alle Verträge der Altersvorsorge sind von der Höchstrechnungszinssenkung betroffen.

Folgendes Beispiel soll noch einmal verdeutlichen, warum du besser noch vor dem 01.01.2022 mit deiner privaten Vorsorge starten solltest:

Anna ist 26 Jahre und entscheidet sich zum 01.12.2022 über eine fondsgebundene Rentenversicherung für das Alter vorzusorgen. Sie zahlt über 41 Jahre 100€ monatlich in ihre private Rentenversicherung ein. Dadurch, dass sie gerade noch vor der Höchstrechnungszinssenkung handelt, sichert sie sich so den noch besseren Zins von 0,9 Prozent. Hätte sie einen Monat später gehandelt und erst zum 01.01.2022 gestartet hätte sie durch die Senkung auf 0,25 Prozent bei gleichem monatlichen Beitrag im Alter deutlich weniger Geld zur Verfügung.

Die Auswirkungen für dich und deine Altersvorsorge kannst du dir über den Garantiezinsrechner über den folgenden Link berechnen:

Altersvorsorge nach dem Studium
Die Auswirkungen auf die Absicherung der Arbeitskraft

Nicht nur der Bereich der Altersvorsorge, sondern auch die Arbeitskraftabsicherung in Form von Berufsunfähigkeitsversicherung, Grundfähigkeitsversicherung sowie die Absicherung gegen schwere Krankheiten sind von der Absenkung des Zinses betroffen. Bei den Verträgen zur Absicherung der Arbeitskraft wird auf den Zins bei der Ermittlung des Risikobeitrages zurückgegriffen.

Wie dir vielleicht bekannt ist, kalkulieren Versicherungsgesellschaften mit durchschnittlichen Beiträgen. Das bedeutet, dass das Risiko, berufsunfähig zu werden, mit zunehmenden Alter steigt. Zum Verständnis: Im jungen Alter ist man oft noch fitter, geht zum Sport und hat noch weniger Gebrechen. Ein Versicherer hat in dieser Zeit noch kein allzu hohes Risiko, dass du ihm aufgrund von Berufsunfähigkeit finanziell zur Last fällst. Mit zunehmendem Alter und zunehmenden gesundheitlichen Problemen sieht die Sache ganz anders aus. Um zu vermeiden, dass es mit zunehmendem Alter zu immensen Beitragssteigerungen kommt, kalkulieren Versicherer wie bereits erwähnt mit durchschnittlichen Beiträgen. Aus den Überschüssen aus der Anfangszeit werden Rückstellungen für einen möglichen späteren Leistungsfall gebildet. Derzeitig wird das gebildete Guthaben noch mit dem Zins von 0,9 Prozent verzinst. Dadurch, dass der Zinssatz auf 0,25 Prozent fällt, muss der Aufwand erhöht werden und die Versicherungsgesellschaften die Beiträge anheben.

Auch hier noch ein Beispiel, dass das Ganze noch einmal verdeutlichen soll:

Fred möchte seine Arbeitskraft absichern und schließt eine klassische Berufsunfähigkeitsversicherung zum 01.12.2021 ab. Der Vertrag beinhaltet eine Absicherung in Höhe von 1.500 Euro monatlich sowie eine Beitragsdynamik von 3 Prozent jährlich. Dadurch, dass er gerade noch rechtzeitig handelt, sichert er sich den noch besseren Rechnungszins und kann dadurch über die komplette Laufzeit monatlich einiges an Geld sparen. Hätte er sich mit der Absicherung seiner Arbeitskraft einen Monat länger Zeit gelassen, so hätte er für die gleiche Leistung deutlich mehr Geld in die Hand nehmen müssen.

Die Auswirkungen für dich und deine Arbeitskraftabsicherung kannst du dir über den Garantiezinsrechner über den folgenden Link berechnen:

Must-Have Versicherungen
Welche Verträge sind betroffen? 

Hast du bereits Verträge in den betroffenen Bereichen, dann fragst du dich jetzt mit Sicherheit, was mit diesen passiert. Auf diese wird es keine direkten Auswirkungen geben, denn die alte Kalkulation bleibt zugrunde gelegt. Mit deinen bestehenden Verträgen bist du also sicher.

Betroffen sind alle Neuabschlüsse mit Startzeitpunkt ab dem 01.01.2022 oder später. Wie bereits erwähnt, betrifft die Rechnungszinssenkung alle Verträge, die auf irgendeine Art und Weise mit dem Höchstrechnungszins kalkuliert werden. In erster Linie sind dies Produkte zur Absicherung der Arbeitskraft, wie beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber auch Altersvorsorgelösungen wie die Rürup- bzw. Basisrente, die Riester-Rente, aber auch die fondsgebundene Rentenversicherung sind betroffen. Solltest du dir bereits länger darüber Gedanken machen, eine dieser Absicherungs- und Vorsorgelösungen für dich abzuschließen bzw. zu optimieren, solltest du unbedingt darüber nachdenken, dies noch in diesem Jahr zu tun.

Sichere dir dieses Jahr noch die besseren Konditionen!

Alles wird mit der Zeit teurer, das ist klar und der Wirtschaft und Inflation geschuldet. Doch wenn du selbst darauf einwirken kannst, solltest du die Chance nutzen. 

Noch bis zum 30.11.2021 besteht die Möglichkeit sich die derzeitigen Konditionen von 0,9 Prozent für die gesamte Vertragslaufzeit mit der Folge von beispielsweise höherer Garantien bei der Rentenversicherung zu sichern und folglich einiges an Geld zu sparen. 

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