Die Rürup- oder auch Basisrente

Die Rürup- bzw. Basisrente wurde als Basisversorgung und Alternative zur gesetzlichen Rentenversicherung im ersten Sinne für Selbstständige eingeführt. Doch auch Angestellte können diese Vorsorgelösung abschließen und von Steuervorteilen profitieren. Hier erfährst du alles, was du über die Rürup-Rente wissen solltest.

Du hast dich bereits dazu entschieden eine Rürup-Rente oder eine alternative Vorsorgelösung abzuschließen?

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Die Rürup-Rente im 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge

Die Rürup-Rente wurde im Jahr 2005 für Selbstständige als Basisversorgung und Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung, in die viele Selbstständige nicht einzahlen, eingeführt.

Da sie, wie die gesetzliche Rentenversicherung auch, den Charakter einer Basisversorgung in sich trägt, wird sie auch als sogenannte Basisrente bezeichnet.

Auch die Einordnung der Rürup-Rente in das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge verdeutlicht dieses Charakteristikum. Die Basisrente befindet sich, wie die gesetzliche Rentenversicherung auch, in der ersten bzw. untersten Schicht der Altersvorsorge.

Diese Altersvorsorgelösung soll insbesondere für Selbstständige eine Art Basisversorgung darstellen. Sprich: Für Selbstständige ist die Rürup-Rente eine wirklich sinnvolle Basis, insbesondere auch im Hinblick auf die derzeitig stark diskutierte Einführung der Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

Die Merkmale der Basisrente

Wie bereits erwähnt, wurde die sogenannte Rürup-Rente oder auch Basisrente im Jahr 2005 insbesondere für Selbstständige eingeführt und soll für diese als eine Art Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung, in die viele Selbstständige nicht einzahlen, darstellen.

Die Beiträge der Rürup-Rente können in einem gewissen Maß als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Mehr darüber erfährst du weiter unten auf dieser Seite. 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um dein Geld als Altersvorsorge in einer Basisrente anzulegen: in einer klassischen Rentenversicherung, in einer fondsgebundenen Rentenversicherung sowie in Fondssparplänen.

Die Rürup-Rente zahlt dir wie dir gesetzliche Rentenversicherung auch eine lebenslange monatliche Rente. Die Besonderheit dieser Rentenart ist allerdings, dass diese aufgrund ihrer Charakteristika, unter anderem auch dadurch, dass sie sich nicht kündigen lässt, auch ganz darauf ausgelegt ist. Daher ist eine frühzeitige Kündigung oder eine Kapitalauszahlung auch nicht möglich.

Die Steuerersparnisse in der Einzahlungsphase bedeuten gleichzeitig auch eine Besteuerung in der Auszahlphase, was als nachgelagerte Besteuerung betitelt wird. Das hat den Vorteil, dass der Steuersatz als Rentnerin oder Rentner in der Regel deutlich geringer ist als der als Erwerbstätige oder Erwerbstätiger.

Wer kann eine Basisrente abschließen?

Oft, wie auch hier, wird im Zusammenhang mit der Basisrente im ersten Schritt hauptsächlich von Selbstständigen geredet. Die Intention hinter der Einführung dieser war ursprünglich auch genau dieser Personenkreis.

Abschließen kann eine Basisrente allerdings jede oder jeder - egal ob selbstständig, angestellt oder verbeamtet. Alle, die ihre Rente aufbessern oder einen Grundbaustein bzw. Basis für die Altersvorsorge legen möchten.

Denn aufgrund der Vorteile, die die Basisrente bietet, sowie dem weiter sinkenden gesetzlichen Rentenniveau, ist diese nicht nur für Selbstständige interessant.

Die Vorteile der Rürup-Rente

Steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge

Im Jahr 2021 können 92% der Rürup-Beiträge von der Steuer abgesetzt werden. Der Maximalbetrag liegt 2021 bei 25.787€ jährlich pro Person. Die steuerliche Absetzbarkeit ist einer der größten Vorteile dieses Vorsorgeproduktes.

Lebenslange Rentenzahlungen

Unabhängig davon wie alt du wirst, garantiert dir die Basisrente (wie die gesetzliche Rentenversicherung auch) eine lebenslange Rentenzahlung und sichert so das Risiko der Langlebigkeit ab.

"Zwangssparen" für deine Zukunft

Sei ehrlich zu dir selbst: Wie sicher ist die Absicherung deiner Altersvorsorge wirklich, wenn du jederzeit Auszahlungen vornehmen oder deinen Vertrag kündigen kannst?

In der Praxis sieht das leider so aus: In jungen (oder auch nicht mehr so jungen) Jahren wird eine Altersvorsorge abgeschlossen, der Versicherte ist mal knapp bei Kasse und benötigt Geld und zieht Geld aus seiner Altersvorsorge oder kündigt diese gar. 

Wir Deutschen sind sowieso dafür bekannt, das Thema Altersvorsorge gerne aufzuschieben. Erkennst du dich in diesem Vorurteil wieder?

Und genau hier greift die Basisrente. Dadurch, dass der Vertrag nicht so einfach gekündigt bzw. Geld darauf entnommen werden kann, wirst du gar nicht in Versuchung gebracht und deine Zukunft vor heutigen Fehlentscheidungen bewahrt. Auch wenn dieser Vorteil oft als Nachteil ausgelegt und diese Eigenschaft als inflexibel betitelt wird - glaube uns, du wist im Rentenalter dafür dankbar sein!

Flexible hinsichtlich des Beitrags und Einmalzahlungen

Bei der Basisrente kannst du sowohl deinen Beitrag jederzeit flexibel ändern (nach oben und nach unten) als auch Einmalzahlungen vornehmen. Letzteres wird in der Praxis häufig am Jahresende gemacht, um die Steuerlast zu senken (Rücksprache mit Steuerberaterin oder Steuerberater empfehlenswert). 

Verschiedene Anlagemöglichkeiten bzw. Vertragsarten

Es gibt verschiedene Vertragsarten der Basisrente, um dein Geld als Altersvorsorge anzulegen: in einer klassischen Rentenversicherung, in einer fondsgebundenen Rentenversicherung sowie in Fondssparplänen.

Die klassische Rentenversicherung verspricht eine garantierte Rente. Die Rendite dieser Vertragsart kann mit der der freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung verglichen werden. Diese Option ist für Sparerinnen, die ihre Basisvorsorge lediglich über die Rürup-Rente stemmen wollen, interessant, aber bei dem aktuellen Rechnungszins nicht unbedingt empfehlenswert.

Die fondsgebundene Rentenversicherung trägt hingegen nur eine eingeschränkte bis hin zu gar keiner Garantie. Aufgrund der Anlage in ETFs sind die Renditechancen allerdings auch entsprechend höher. Diese Anlagemöglichkeit adressiert insbesondere Sparerinnen und Sparer, die eine bestehende Basisvorsorge aufstocken sowie von weiteren Steuervorteilen profitieren wollen.

Die dritte Möglichkeit, die Fondssparpläne, bieten in der Regel keine Garantie, da das Vermögen hier ausschließlich in Aktienfonds angelegt wird. Das wiederum bringt aber auch höhere Renditechancen mit sich. Bei dieser Option lässt sich die Ansparphase bis hin zum 83. Lebensjahr verlängern.

Insolvenz-, pfändungs- und Hartz-IV-sicher

Die Rürup-Rente ist sowohl insolvenz- und pfändungs- als auch Hartz-IV-sicher.

Basisrenten stehen zwar unter einem Pfändungsschutz, wofür bestimmte Voraussetzungen, die in der Zivilprozessordnung festgehalten sind, erfüllt sein müssen. Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind dann nicht pfändbar, wenn folgende vier Voraussetzungen erfüllt sind: Vereinbarung einer lebenslang monatlichen Zahlung, kein Bestehen einer Verfügungsbefugnis, keine Bezugsberechtigung einer Dritten bzw. eines Dritten sowie keine vorzeitigen Möglichkeiten der Kündigung.

Darüber hinaus gilt die Rürup-Rente nicht als Vermögen, welches bei Bedürftigkeit veräußert werden müsste, um Anspruch auf Hartz-IV zu haben.

Die Nachteile der Rürup-Rente

Wie es so oft ist: Wo Vorteile sind, sind meist auch Nachteile zu finden. Letztere sind im Fall der Rürup-Rente allerdings sehr stark von individuellen Kriterien, Wünschen und Ansichten abhängig, die letztendlich darüber entscheiden, ob die Rürup-Rente mehr Vor- oder Nachteile für dich persönlich birgt.

Je nach Anbieter hohe Kosten

Je nach Anbieter sind die Kosten für die Basisrente ziemlich hoch und vernichten so die Rendite und verringern die monatliche Rente. Daher solltest, was grundsätzlich für alle Versicherungen gilt, ganz genau hinschauen, welchen Anbieter du wählst.

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Kündigung des Vertrages nicht möglich 

Den Rürup-Vertrag kannst du nicht frühzeitig kündigen, sondern lediglich auf eine vollständige Beitragsfreistellung umstellen oder auf den Mindestbeitrag reduzieren.

Standardmäßig kein Schutz der Hinterbliebenen

Standardmäßig ist in den Versicherungsbedingungen der Anbieter von Basisrenten kein Schutz von Hinterbliebenen im Todesfall geregelt. Da bedeutet, dass im Todesfall des Versicherungsnehmers alle gezahlten Beiträge umsonst gewesen wären. Dem kann allerdings durch die zusätzliche Vereinbarung eines Hinterbliebenenschutzes getrotzt werden.

Der Steuervorteil der Basisrente

Wie bereits beschrieben, ist ein großer Vorteil der Rürup-Rente der Steuervorteil, den diese bietet. Im Folgenden erklären wir dir, was es mit diesem auf sich hat und wie du diesen berechnen kannst.

Die Berechnung des absetzbaren Höchstbetrags

Der absetzbare Höchstbetrag, der steuerlich geltend gemacht werden kann, wird aus der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung der Knappschaft multipliziert mit dem Beitragssatz errechnet.

Die Beitragsbemessungsgrenze (West), die jährlich fortgeschrieben wird (sprich sie ändert sich jedes Jahr), liegt im Jahr 2021 bei 104.400€ und der Beitragssatz beträgt 24,7 Prozent. Daraus ergibt sich für das Jahr 2021 ein absetzbarer Maximalbetrag von 25.787€.

Die Berechnung des tatsächlich absetzbaren Anteils der Vorsorgeaufwendungen

Mit Einführung der Basisrente wurde für diese festgeschrieben, dass sich die absetzbaren Vorsorgeaufwendungen jährlich um zwei Prozent bis zum Jahr 2025 erhöhen. Ab dann können 100 Prozent der Beiträge steuerlich geltend gemacht werden. Derzeitig (2021) können 92 Prozent der Vorsorgeaufwendungen abgesetzt werden, nächstes Jahr wird sich dieser Wert auf 94 Prozent erhöhen.

Hinsichtlich dieses Wertes gilt es zu beachten, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ebenfalls zu diesen Vorsorgeaufwendungen gehören und bei Personengruppen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, der absetzbare Maximalbetrag gemindert wird.

Die folgenden zwei Beispiele sollen die Unterschiede bei der Berechnung des Steuervorteils von Selbstständigen und Angestellten verdeutlichen.

Beispiel für eine selbstständige Person

Beitrag zur Basisrente (2021):                                                      12.000€ jährlich (12x1.000€)

Höchstbeitrag für Versorgeaufwendungen (2020):                   25.787€

92% (2021) von Jahresbeitrag (12.000€):                                    11.400€ 

Die selbstständige Person kann in diesem Fall Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 11.400€ im Jahr 2021 von der Steuer absetzen.

Beispiel für eine angestellte Person

Beitrag zur Basisrente (2021):                                                        6.000€ jährlich (12x500€)

Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung:      7.000€

Arbeitgeberbeitrag zu gesetzlichen Rentenversicherung:          7.000€

Höchstbeitrag für Versorgeaufwendungen (2021):                  25.787€

Insgesamt (7.000€ + 7.000€ + 6.000€):                                    20.000€

92% (2021) von Jahresbeitrag (20.000€):                                 18.400€ 

Abzüglich des steuerfreien Arbeitgeberanteils (7.000€):          11.400€

Die angestellte Person, die ihre gesetzliche Rente mit Hilfe der Rürup-Rente aufstockt, kann in diesem Fall Vorsorgeaufwendungen in Höhe von 11.400€ im Jahr 2021 von der Steuer absetzen.

Steuern in der Auszahlungs- bzw. Rentenphase

Wie bereits beschrieben, ist ein großer Anteil der Rürup-Beiträge in der Ansparphase steuerfrei. Ganz ohne Steuern zu zahlen kommt aber auch im Zusammenhang mit der Basisrente niemand davon. Die Besteuerung findet, wie bei vielen anderen Produkten auch, in der Auszahlungs- bzw. Rentenphase statt.

Der Vorteil dessen ist, dass die Steuerlast während der Beitragszahlungsphase in der Regel deutlich höher ausfällt als in der Auszahlungsphase, wodurch sich einige Steuervorteile ergeben.

Besteuert wird die Basisrente nach dem sogenannten Kohortenprinzip, was bedeutet, dass der steuerfreie Anteil der Rente zu Beginn dieser festgeschrieben wird und anschließend bis an das Lebensende gilt. Je später du in Rente gehst, ist demnach auch dein zu versteuernder Prozentsatz der Basisrente.

Der Besteuerungsanteil liegt derzeitig (2021) bei 81 Prozent, steigt allerdings jährlich um ein Prozent, sodass ab dem Jahr 2040 alle Basisrenten zu 100 Prozent versteuert werden müssen.

Der Anteil der Basisrente wird wiederum mit dem persönlichen Steuersatz versteuert.

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Für wen lohnt sich die Basisrente?

Wie bereits erwähnt, ist diese Frage nicht pauschal zu beantworten, sondern ein sehr individuelles Thema. Ob sich die Rürup-Rente für dich wirklich lohnt, ist abhängig von deinen individuellen Ansichten und Kriterien an eine Altersvorsorge.

Grundsätzlich gilt allerdings: Je mehr du monatlich verdienst und je mehr Geld du in den Vertrag steckst, umso höher fällt deine Steuerersparnis in der Ansparphase aus und umso mehr lohnt sich wiederum der Vertrag.

Eine Rolle spielt außerdem, wie viele Jahre du noch bis zum Renteneintritt hast und wie du sonst für das Alter vorsorgst.

Dennoch gibt es grundsätzlich Personengruppen, für die der Abschluss einer Rürup-Rente Sinn macht:

Selbstständige

Ursprünglich wurde die Basisrente für Selbstständige oder Unternehmer:innen, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen wollen, eingeführt. Für diese Personengruppe ist die Rürup-Rente die perfekte Altersvorsorge, insbesondere auch im Hinblick auf die kommende Rentenversicherungspflicht für Selbstständige.

Gutverdienende

Ebenso lohnt sich die Basisrente für sehr gut verdienende Angestellte mit einem Einkommen über 60.000€. Diese können nicht nur von der hohen steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge profitieren, sondern auch gleichzeitig ihre gesetzliche Rente aufstocken.


Ehepartner

Die Basisrente kann ebenso sinnvoll für die Aufstockung der Rente des Ehepartners ohne hohen Verdienst sein. Insbesondere Frauen fehlt es häufig aufgrund von Mutterschutz oder Erziehung der Kinder an einer ausreichenden Altersvorsorge. Die Basisrente eignet sich hier, um die geringe Rente aufzustocken und zeitgleich als Ehepaar von Steuervorteilen zu profitieren.

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Die Basisrente ist prinzipiell kein komplexes Produkt, allerdings gibt es auch bei dieser Versicherung einige Dinge, die du beachten solltest - seien es hohe Kosten oder die Auswahl des richtige, finanzstarken Versicherers.

Daher empfehlen wir dir, eine unabhängige Expertin oder einen unabhängigen Experten (nicht an eine Versicherungsgesellschaft gebundenen) zurate zu ziehen.

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